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   BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89   

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https://dejure.org/1989,9756
BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89 (https://dejure.org/1989,9756)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1989 - 1 CB 9.89 (https://dejure.org/1989,9756)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1989 - 1 CB 9.89 (https://dejure.org/1989,9756)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtmäßigkeit einer erlassenen Ausweisungsverfügung im Falle der Aussetzung eines Strafrestes - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88

    Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe sachlich falsch, unzulänglich oder oberflächlich sind, z.B. auf bestimmte Umstände des Falles oder auf einzelnes Parteivorbringen nicht eingehen (vgl. z.E. Beschlüsse vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80; vom 6. März 1989 - BVerwG 1 CB 7.89 -).
  • BVerwG, 30.12.1981 - 1 B 173.81

    Ausländer - Ausweisung - Strafakte - Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89
    Die Beschwerde bezeichnet auch nicht mit ihrem Hinweis auf den Beschluß vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 85 = NJW 1982, 1960 nur Leitsatz) eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung.
  • BVerwG, 06.03.1989 - 1 CB 7.89

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Anforderungen an den Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe sachlich falsch, unzulänglich oder oberflächlich sind, z.B. auf bestimmte Umstände des Falles oder auf einzelnes Parteivorbringen nicht eingehen (vgl. z.E. Beschlüsse vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80; vom 6. März 1989 - BVerwG 1 CB 7.89 -).
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